Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2015 - V ZB 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4339
BGH, 19.02.2015 - V ZB 91/14 (https://dejure.org/2015,4339)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - V ZB 91/14 (https://dejure.org/2015,4339)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - V ZB 91/14 (https://dejure.org/2015,4339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 91/14
    Die Anordnung der Zurückschiebungshaft verletzte den Betroffenen in seinen Rechten, weil bereits in diesem Zeitpunkt abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/Main und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10).
  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 54/14

    Rücküberstellungshaftverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 91/14
    Nr. L 50 S. 1) ebenfalls anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 56/14

    Zulässigkeit der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in einer

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 91/14
    Der Haftrichter hätte bereits deshalb von der Haftanordnung absehen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - V ZB 56/14, juris Rn. 4) und das Beschwerdegericht - da die Haft vor seiner Entscheidung außer Vollzug gesetzt war - deren Rechtswidrigkeit wegen der Unterbringung des Betroffenen in einer Justizvollzugsanstalt feststellen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht